Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Campingplatz "Alte Ruhl"
Stand 01. Januar 2008
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatz Luft, Inh. Ronny Braun, als Betreiber des Campingplatzes und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Campingplatzinhaber.
2. Buchung
Anfragen können telefonisch, persönlich, schriftlich oder per Fax und E-Mail vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Diese muss schriftlich erfolgen. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmebestätigung durch den Campingplatzinhabers zustande.
3. An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten (09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr) möglich. Die Benutzung eines Pkw-Stellplatzes in unmittelbarer Nähe des Mietobjektes ist nicht vereinbart. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 11:30 Uhr zu räumen.
Mehrtägige Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Hunde sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
4. Nutzung des Campingstandplatzes
Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen. Es obliegt dem Mieter selbst, den Inhaber des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.
5. Pflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Es obliegt dem Campinggast, den Inhaber des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.
6. Rrücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann jederzeit mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Campingplatzinhaber dessen Rücktritt von dem Campingvertrag erklären. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Campinginhaber. Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag zurück, kann der Campingplatzinhaber folgende angemessene Entschädigung verlangen:
- Rücktritt bis 75 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
- Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
- Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
- Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Bei späterer Stornierung oder vorheriger Abfahrt ist der Campinggast zur vollständigen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingplatzinhaber ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Pauschale.
7. R ücktritt durch den Platzinhaber
Der Campingplatzinhaber kann von dem Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Campingplatzinhaber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
8. Haftung
Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Campingplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes. Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr.
9. Preise
Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzinhabers. Der Mietpreis ist ausschließlich in bar oder per Verrechnungsscheck zu bezahlen.
10. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Campingvertrag Überlingen. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Campingplatz "Alte Ruhl" Altensteiner Str.31, 99842 Ruhla
Platzordung
Lieber Gast, wir freuen uns über Ihren Besuch.
Damit Sie sich zusammen mit den anderen Gästen wohl fühlen, bitten wir Sie, diese Platzordnung zu lesen und sich an den Inhalt zu halten.
- Ruhestörender Lärm ist zu unterlassen, in der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr ist unbedingte Nachtruhe einzuhalten.
- Die sanitären Anlagen an der Rückseite des Wohnhauses sind sauber zu halten. Kinder unter sechs Jahren dürfen diese nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
- Sie sind nicht befugt, den Ihnen zugewiesenen Stellplatz ohne Zustimmung des Platzinhabers zu wechseln.
- Jeder Gast und dessen Besucher hat seinen Stellplatz während des kompletten Aufenthalts sauber zu halten. Unterlassen Sie das Herumliegenlassen von Lebensmitteln und Essensresten, durch die Insekten und Nagetiere angelockt werden könnten.
Alle Abfälle nur in die dafür bereitgestellten Behälter hinter dem Haus werfen. Bitte nutzen Sie unser Angebot der Abfalltrennung und vermeiden Sie nach Möglichkeit Restmüll.
- Die markierten Pkw-Standplätze sind den Gästen und nicht deren Besucher vorbehalten. Diese müssen außerhalb des Grundstücks parken.
- Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Ihr Team vom Campingplatz "Alte Ruhl"